„Naturstadt“: Bundesweiter Wettbewerb für Kommunen startet
Berlin/Bonn, 31. Januar 2020: Mehr naturnahe Flächen sind ein Gewinn für Städte und Gemeinden: Sie sind ein zentraler Beitrag für das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für den Schutz der biologischen Vielfalt. Das Bundesumweltministerium fördert daher den bundesweiten Wettbewerb "Naturstadt - Kommunen schaffen Vielfalt" im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit rund 2,2 Millionen Euro. Die 40 besten Projektideen werden als Zukunftsprojekte mit je 25.000 Euro prämiert. Der Wettbewerb ist sowohl Teil des Masterplans Stadtnatur als auch des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. Inhaltlich wird der Wettbewerb vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet.
Der Wettbewerb "Naturstadt - Kommunen schaffen Vielfalt" wird vom Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e.V." durchgeführt. Das Bündnis verfügt über umfassende praktische Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Kommunen und wird den ausgezeichneten Kommunen bei der Umsetzung ihrer Ideen beratend zur Seite stehen. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Landkreistag.
Zur Wettbewerbsteilnahme sind ab dem 1. Februar alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland aufgerufen, die überzeugende und wirkungsvolle Ideen für mehr naturnahe innerstädtische Flächen und zur Förderung von Insektenlebensräumen haben. Es muss sich dabei explizit um Projektideen handeln; bereits realisierte Projekte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die 40 besten Projektideen werden als Zukunftsprojekte im November in Berlin mit einem Preisgeld von 25.000 € ausgezeichnet.
Alle Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Wettbewerb können unter www.wettbewerb-naturstadt.de abgerufen werden. Auf der Webseite werden auch Beispielprojekte aus anderen Kommunen als mögliche Ideengeber vorgestellt.
Projekt-Steckbrief unter: http://bit.ly/naturstadt
Weitere Informationen zum Bundesprogramm: www.biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm.html
Quelle: Pressemitteilung Bundeamt für Naturschutz, Bundesumweltministerium
https://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?tx_ttnews%255Btt_news%255D=6794
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